|
|
|
|
|
Der Fischereiverband Saar hat in Übereinstimmung mit dem Deutschen Tierschutzbund, Landesverband Saar e.V., und in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt als oberste Fischereibehörde in der letzten Sitzung des Landesfischereibeirates eine saarlandweit gültige Regelung für die Verwendung des Setzkeschers aufgestellt. Es handelt sich hierbei um die erste Regelung dieser Art auf Bundesebene. Im Saarland besteht hierzu die gesetzliche Voraussetzung da nach dem saarländischen Fischereigesetz der Setzkescher nicht verboten ist. Grundvorraussetzung für die Lebendhälterung ist, dass Fische entweder zum Umsatz oder für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Der Setzkescher muss folgende Voraussetzung erfüllen:
Der Kescher muss zusätzlich über eine Spannvorrichtung zwischen den Ringen verfügen oder am Kescherende ein entsprechendes Bleigewicht aufweisen. Weiterhin wurden für die Hälterung folgende Höchstmengen festgelegt:
Der Vorteil dieser tierschutzkonformen Regelung ist, dass die Angler im Saarland zukünftig genau wissen, unter welchen Umständen der Setrzkescher in saarländischen Gewässern verwendet werden darf. |
|
|